Datenschutzbeauftragte


Datenschutzbeauftragte beim Amt Amt Nordsee-Treene ist:

Datenschutz beim Amt Nordsee-Treene

Die Amtsverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten, z.B. im Einwohnermeldeamt oder der Steuerabteilung.

Durch den in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.

Für Einwohnerinnen und Einwohner wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Das Schleswig-Holsteinische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz) verpflichtet das Amt Amt Nordsee-Treene als öffentliche Stelle, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, d.h. das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten.

Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden. Unter der Verarbeitung von Daten ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie das Nutzen personenbezogener Daten zu verstehen.

Aufgaben der Datenschutzbeauftragten für das Amt Nordsee-Treene

Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes und andere datenschutzrechtlichen Vorschriften innerhalb der Amtsverwaltung eingehalten werden.

Beschäftigte und Betroffene können sich ohne Einhaltung eines Dienstweges in allen Angelegenheiten des Datenschutzes an die Datenschutzbeauftragte wenden. Sie ist beim Amt Nordsee-Treene die Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner und für die Beschäftigten des Amtes Nordsee-Treene in allen Fragen des Datenschutzes und in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Fragen in Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.