Kommunalwahl 2023

  

  

FAQ für Parteien, Wählervereinigungen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur Kommunalwahl 2023

Wer fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf ?

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen fordert der Gemeindewahlleiter auf.

Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie hier.

Wer kann gewählt werden ?

Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger,
die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • im Wahlgebiet Wahlberechtigt sind und
  • seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich Aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. 

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und auch von Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerber eingereicht werden.

Wie erhalte ich die erforderlichen Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen?

Die erforderlichen Vordrucke zur Einrichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie beim Wahlamt des Amtes Nordsee-Treene. Senden Sie eine E-Mail an wahlen@amt-nordsee-treene.de . Die Vorducke können Ihnen in Papierform oder als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.

Bis wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 20.03.2023, 18.00 Uhr, im Wahlamt eingereicht werden.

Später eingehende Wahlvorschläge können nicht zugelassen werden.

Benötige ich einen Termin zur Abgabe von Wahlvorschlägen?

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, zur Abgabe von Wahlvorschlägen einen Termin im Wahlamt zu vereinbaren.

Kontakt zum Wahlamt

Sie erreichen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04841/992-888 oder per E-Mail wahlen@amt-nordsee-treene.de

FAQ für Wählerinnen und Wähler zur Kommunalwahl 2023

Bin ich zur Kommunalwahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

1. das 16. Lebensjahr vollendet haben

2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet (Stichtag: 02.04.2023) eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie

3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat

Die Eintragung erfolgt automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde, in welcher die oder der Wahlberechtigte am Stichtag (02.04.2023) seinen ersten Wohnsitz hat und auch dort gemeldet ist.

In welchem Wahlkreis befinde ich mich?

Sie finden den Wahlkreis auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Kann ich meine Stimme per Briefwahl abgeben?

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie in der Amtsverwaltung in Mildstedt.

Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?

Am Wahltag sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie zur Stimmenabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen WahlhelferInnen.

Sollten Sie nicht im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigung sein, können Sie unter Vorlage eines Dokuments mit Lichtbild (z.B. Ausweis) trotzdem wählen.

Wenn Sie einen Wahlschein beantragt und vorliegen haben, können sie am Wahltag unter Vorlage Ihres Wahlscheines auch in einem anderen Wahlbezirk wählen.

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Bei Unklarheiten wenden sie sich an das Wahlbüro.

Wie wird gewählt?

Auf dem Stimmzettel (erhalten Sie vom Wahlvorstand im Wahllokal) kreuzen Sie in der dafür vorgesehenen Wahlkabine mit der Erststimme eine Direktkandidatin / einen Direktkandidaten an (Nutzen Sie hierfür bitte die in den Wahlkabinen vorhandenen nicht radierfähigen Schreibstifte, es dürfen auch eigene mitgebrachte Stifte benutzt werden).

Im Anschluss falten Sie den Zettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die gekennzeichnete Wahlurne einwerfen.

Hinweis: In die Wahlkabine dürfen nur Sie alleine (Ausnahme: Babys). Den Aufforderungen des Wahlvorstandes ist Folge zu leisten.

Was ist, wenn ich umgezogen bin?

Bei An- oder Ummeldung innerhalb des Amtsgebietes erhalten Sie von der Meldebehörde entsprechende Informationen.

Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Verloren gegangene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür im Wahlbüro des Amtes Nordsee-Treene, das von 8 bis 15 Uhr geöffnet ist. Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr in der Amtsverwaltung Nordsee-Treene zurück sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.

Kontakt zum Wahlamt

Das Wahlamt ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Bevor Stimmen zu den verschiedenen Wahlen abgegeben werden können, ist das Wahl Amt des Amtes Nordsee-Treene schon mehrere Monate vor dem jeweiligen Wahltermin tätig. Der organisatorische und logistische Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Wahlen ist sehr groß, zumal enge formale und zeitliche Vorgaben zu beachten und Rahmenbedingungen einzuhalten sind. 


Sie erreichen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04841/992-888 oder per E-Mail wahlen@amt-nordsee-treene.de.

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2023