Landestagswahl 2022


  • Landestagswahl in Schleswig-Holstein

Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wählen am 8. Mai 2022 ihren neuen Landtag.

  • Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung innerhalb und außerhalb des Landes haben.
Wer in mehreren Orten innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins eine Wohnung hat, ist zur Landestagswahl nur wahlberechtigt, wenn sich nach dem Melderegister die Hauptwohnung in einer Gemeinde des Landes befindet.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge einer strafrichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.

Die in Schleswig-Holstein lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedsstaatenden der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) haben im Gegensatz zu den Wahlen in den Gemeinden und Kreisen zur Landestagswahl kein Wahlrecht.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Informationen zur Landestagswahl finden sie hier.

  • Ergebnisse Landestagswahl

Die Ergebnisse der Landestagswahl finden Sie am Wahltag ab 18:00 Uhr hier.

  • Weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "Landestagswahl 2022" haben oder andere Informationen zu Wahlen benötigen, wenden Sie sich an das Wahlamt des Amtes Nordsee-Treene entweder telefonisch 04841/992-888 oder per Mail.