Kinderbetreuung im Amt Nordsee-Treene

Betreuung von Kindern in insgesamt 16 Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Sinne des Kindertagesstättengesetzes – KiTaG und der Kindertagesstätten- und tagespflegeverordnung – KiTaVO

Durch eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erhalten die Kinder optimale Entfaltungsmöglichkeiten gekoppelt mit einer hohen pädagogischen Kompetenz.

Eine verlässliche Kinderbetreuung und flexible Betreuungsangebote sind für Eltern heute bedeutende Faktoren und Maßstab für die Familienfreundlichkeit einer Gemeinde sowie wichtigstes Kriterium für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.