Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte im Amt Nordsee-Treene

Ich möchte mich gern kurz bei Ihnen als Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Nordsee-Treene vorstellen. Ich bin gebürtige Kielerin, habe in Itzehoe eine Ausbildung zur Redakteurin gemacht und dort einige Jahre bei einer Tageszeitung gearbeitet. Während meines Studiums der Sozialwissenschaften an der Universität Göttingen (Schwerpunkte: Politik, Soziologie, Sozialpsychologie und Kommunikation) habe ich bereits erste Erfahrungen in der Frauenarbeit und Frauenpolitik gesammelt, war auch im Gleichstellungsbüro der Stadtverwaltung beschäftigt; später war ich im Husumer Frauenforum aktiv.

Berufliche Erfahrungen habe ich zudem in den Bereichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings für eine große soziale Institution gesammelt, die ich nun auch gut für meine Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Nordsee-Treene nutzen kann.

Gern komme ich mit Ihnen direkt in Kontakt, um von Ihren Themen, Problemen und Nöten, aber auch erfolgreichen Aktivitäten zu hören!  Wenn Sie aktuelle Infos, Hilfestellungen oder eine Beratung haben möchten, wenden Sie sich gern an mich. Auch für Anregungen von Ihrer Seite, vielleicht für ein spannendes Workshop-Thema oder ein gemeinsames Projekt, bin ich jederzeit offen und dankbar!

Nutzen Sie auch gern meine Offene Sprechstunde, die ich an jedem Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr in meinem Büro (Raum 44 im 1. Stock) anbiete.Telefonisch oder per Mail (siehe Kontaktdaten rechts) können wir auch gern einen anderen Termin zum Gespräch vereinbaren.


Was macht eigentlich die Gleichstellungsbeauftragte ?

Ihre Aufgabe besteht darin, auf örtlicher Ebene zu einer Verbesserung der Situation von Frauen in allen Bereichen beizutragen. Sie hat eine Querschnittszuständigkeit zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen.

Das kann z.B. bedeuten:

  • dass sie Kurse anbietet bzw. initiiert, die die Chancengleichheit im Beruf fördern
  • dass sie sich dafür einsetzt, dass mehr weibliche Führungskräfte und Gemeindevertreterinnen im Amt sind
  • dass sie sich dafür einsetzt, dass Eltern eine freie Wahl in ihren Erziehungs- und Arbeitszeiten bekommen
  • dass sie Vereine, Institutionen und Projekte unterstützt, die zur Verbesserung der Situation von Frauen beitragen
  • dass sie Informationsmaterial zur Verfügung stellt bzw. erarbeitet
  • dass sie, gerade auf dem Lande, eine Vernetzung unterstützt

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn

  • Sie Informationen oder Beratung möchten
  • Sie Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen
  • Sie sich über Beratungs- und Hilfsangebote anderer Institutionen vor Ort informieren möchten
  • Sie sich in ihrer Gemeinde aktiv einbringen möchten
  • Sie sich auf Grund Ihres Geschlechtes in der Familie, in der Ausbildung, im Beruf oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlen
  • Sie Bücher und Broschüren zu frauenspezifischen Themen suchen
  • Sie Interesse an Fortbildungen und Seminaren haben
  • Sie Kontakte vor Ort suchen
  • Sie die Gleichstellungsbeauftragte einmal kennenlernen wollen

Kompetenzen

Die Voraussetzung ist im Grundgesetz festgelegt mit dem Artikel 3, Absatz 2:

„ Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“


„ Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf Beseitigung bestehender Nachteile hin.“


Dieses Gesetz war Grundlage für das Gleichstellungsgesetz, das 1994 in Kraft trat und so in die Gemeindeordnungen, Amtsordnungen und Hauptsatzungen Einzug hielt.

Jede Kommune ab 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen muss eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigen. Kommunen mit weniger Einwohnerinnen und Einwohnern haben ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Anders als andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes, ist die Gleichstellungsbeauftragte nur der Amtsvorsteherin unterstellt und weisungsunabhängig.

Sie kann an allen Ausschüssen und Sitzungen teilnehmen und hat ein Rederecht.

Ihre genauen Aufgaben sind der Hauptsatzung des Amtes Nordsee-Treene im Paragraphen 6 festgelegt. Dazu gehört:

  • Die Einbringung frauenspezifischer Belange in der Arbeit des Amtsausschusses, der Gemeindevertretungen, z.B. auch bei einem Bebauungsplan
  • Intern die Prüfung von Verwaltungsgrundlagen auf ihre Auswirkungen auf Frauen
  • Mitarbeit bei Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Amt
  • Anbieten von Sprechstunden und Beratung hilfesuchender Frauen
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen

Laut Gleichstellungsgesetz kann die Aufgabe zusammengefasst werden: Gleichstellungsbeauftragte sind Anwältinnen für die Belange von Frauen.

Sie unterstützen die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes und überwachen dessen Einhaltung.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundgesetz

    Artikel 3 Absatz 2:
    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf Beseitigung bestehender Nachteile hin."

  • Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

    § 2 Absatz 3
    "Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung."

  • Hauptsatzung des Amtes Nordsee-Treene

    § 6 Absatz 1
    "Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Anderweitige dienstliche oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen dürfen ihr nicht übertragen werden."

  • Gleichstellungsgesetz

    "Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, Anwältin für die Belange der Frauen zu sein und daran mitzuwirken, bestehende strukturelle Benachteiligungen abzubauen.
    Sie überwacht darüber hinaus die Durchführung des Gleichstellungsgesetzes, unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung und kann selbst Maßnahmen initiieren."