Schiedsamt

 

Schiedsamt Aufgaben

Ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau richtet nicht wie ein Gericht, sondern versucht z.B. einvernehmliche Lösungen zu finden, zu schlichten !

Gestritten wird täglich und fast überall, ob in der Familie, unter Freunden und Verwandten, insbesondere aber in der Nachbarschaft!

Solch ein Streit kann sich häufig zu einer regelrechten Feindschaft entwickeln, wenn jeder sich im Recht sieht und keiner nachgaben oder "klein" beigeben will.

Mit dem neuen Landesschlichtungsgesetz, das seit Anfang 2002 gilt, wurde bestimmt, dass eine Privatklage vor Gericht dann erst zulässig ist, wenn z.B. vor einem Schiedsmann/vor einer Schiedsfrau versucht wurde, den Streitpunkt einvernehmlich beizulegen.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein öffentliches Interesse zur Klageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft bei leichten Straftaten nicht besteht.
Solche Fälle können sein: Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Körperverletzung , Bedrohung, Sachbeschädigung, Nachbarstreitigkeiten z.B. wegen Lärmbelästigung, Laubüberfall oder Überwuchs und Geldforderungen bis zur Höhe von 750,00 EURO.

Auf Antrag setzt der Schiedsmann einen Schlichtungstermin fest, zu dem die Beteiligten immer persönlich erscheinen müssen, damit es noch einmal zu einem persönliche Gespräch zwischen den Parteien kommen kann, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil die Beteiligten gerade als Nachbarn wieder zu einander finden sollen. Der Weg zu einem Rechtsanwalt ist erst einmal nicht nötig; so werden zusätzliche Kosten gespart, denn auch die Arbeit des Schiedsamtes ist nicht umsonst.

Beim Schiedsamt gibt es im Gegensatz zum Gericht keinen "Gewinner oder "Verlierer", sonder beide Seiten sind aufeinander vielleicht mit einem für alle Beteiligten befriedigenden Kompromiss zugegangen.
Über das Ergebnis der Schlichtung, z.B. einen Vergleich, gibt es ein Protokoll, das die gleiche Rechtsqualität hat wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich; an das Ergebnis der Schlichtung müssen sich beide Seiten halten, sonst kann als nächster Schritt über das jeweilige Amtsgericht von den Beteiligten die "Vollstreckung beantragt werden.

Schiedsamtsbezirk 1
Nordstrand und Elisabeth-Sophien-Koog

Schiedsamtsbezirk 2
Arlewatt, Hattstedt, Hattstedtermarsch, Horstedt, Olderup und Wobbenbüll

Schiedsamtsbezirk 3
Fresendelf, Hude, Oldersbek, Ostenfeld, Rantrum, Ramstedt, Schwabstedt, Süderhöft, Winnert, Wisch und Wittbek

Schiedsamtsbezirk 4
Drage, Koldenbüttel, Mildstedt, Seeth, Simonsberg, Südermarsch, Uelvesbüll und Witzwort

Schiedsamtsbezirk 5 Stadt Friedrichstadt