Schiedsamt
Schiedsamt Aufgaben
Ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau richtet nicht wie ein Gericht, sondern versucht z.B. einvernehmliche Lösungen zu finden, zu schlichten !
Gestritten wird täglich und fast überall, ob in der Familie, unter Freunden und Verwandten, insbesondere aber in der Nachbarschaft!
Solch ein Streit kann sich häufig zu einer regelrechten Feindschaft entwickeln, wenn jeder sich im Recht sieht und keiner nachgaben oder "klein" beigeben will.
Mit dem neuen Landesschlichtungsgesetz, das seit Anfang 2002 gilt, wurde bestimmt, dass eine Privatklage vor Gericht dann erst zulässig ist, wenn z.B. vor einem Schiedsmann/vor einer Schiedsfrau versucht wurde, den Streitpunkt einvernehmlich beizulegen.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein öffentliches Interesse zur Klageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft bei leichten Straftaten nicht besteht.
Solche Fälle können sein: Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Körperverletzung , Bedrohung, Sachbeschädigung, Nachbarstreitigkeiten z.B. wegen Lärmbelästigung, Laubüberfall oder Überwuchs und Geldforderungen bis zur Höhe von 750,00 EURO.
Auf Antrag setzt der Schiedsmann einen Schlichtungstermin fest, zu dem die Beteiligten immer persönlich erscheinen müssen, damit es noch einmal zu einem persönliche Gespräch zwischen den Parteien kommen kann, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil die Beteiligten gerade als Nachbarn wieder zu einander finden sollen. Der Weg zu einem Rechtsanwalt ist erst einmal nicht nötig; so werden zusätzliche Kosten gespart, denn auch die Arbeit des Schiedsamtes ist nicht umsonst.
Beim Schiedsamt gibt es im Gegensatz zum Gericht keinen "Gewinner oder "Verlierer", sonder beide Seiten sind aufeinander vielleicht mit einem für alle Beteiligten befriedigenden Kompromiss zugegangen.
Über das Ergebnis der Schlichtung, z.B. einen Vergleich, gibt es ein Protokoll, das die gleiche Rechtsqualität hat wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich; an das Ergebnis der Schlichtung müssen sich beide Seiten halten, sonst kann als nächster Schritt über das jeweilige Amtsgericht von den Beteiligten die "Vollstreckung beantragt werden.
Schiedsamtsbezirk 1
Nordstrand und Elisabeth-Sophien-Koog
-
Peter-H. Christiansen: Detailseite
Schiedsmann
25845 Nordstrand
-
Gabriele Andres: Detailseite
stellv. Schiedsfrau
25845 Nordstrand
Schiedsamtsbezirk 2
Arlewatt, Hattstedt, Hattstedtermarsch, Horstedt, Olderup und Wobbenbüll
-
Jörg Clausen: Detailseite
Schiedsmann
25856 Hattstedt
-
Jürgen Sönnichsen: Detailseite
stellv. Schiedsmann
25856 Wobbenbüll
Schiedsamtsbezirk 3
Fresendelf, Hude, Oldersbek, Ostenfeld, Rantrum, Ramstedt, Schwabstedt, Süderhöft, Winnert, Wisch und Wittbek
-
Urte Andresen: Detailseite
Schiedsfrau
25876 Ramstedt
-
Nikolaus Gries: Detailseite
stellv. Schiedsmann
25876 Schwabstedt
Schiedsamtsbezirk 4
Drage, Koldenbüttel, Mildstedt, Seeth, Simonsberg, Südermarsch, Uelvesbüll und Witzwort
-
Claus Röhe: Detailseite
Schiedsmann
25866 Mildstedt
-
Birgit Stahn: Detailseite
stellv. Schiedsfrau
25866 Mildstedt
Schiedsamtsbezirk 5 Stadt Friedrichstadt
-
Uwe Plöhn: Detailseite
Schiedsmann
25840 Friedrichstadt
-
Maximilian Kiehl: Detailseite
stellv. Schiedsmann
25840 Friedrichstadt