Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Volltext
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal