Schiedsamt
Schiedsamt Aufgaben
Ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau richtet nicht wie ein Gericht, sondern versucht z.B. einvernehmliche Lösungen zu finden, zu schlichten !
Gestritten wird täglich und fast überall, ob in der Familie, unter Freunden und Verwandten, insbesondere aber in der Nachbarschaft!
Solch ein Streit kann sich häufig zu einer regelrechten Feindschaft entwickeln, wenn jeder sich im Recht sieht und keiner nachgaben oder "klein" beigeben will.
Mit dem neuen Landesschlichtungsgesetz, das seit Anfang 2002 gilt, wurde bestimmt, dass eine Privatklage vor Gericht dann erst zulässig ist, wenn z.B. vor einem Schiedsmann/vor einer Schiedsfrau versucht wurde, den Streitpunkt einvernehmlich beizulegen.
Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein öffentliches Interesse zur Klageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft bei leichten Straftaten nicht besteht.
Solche Fälle können sein: Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Körperverletzung , Bedrohung, Sachbeschädigung, Nachbarstreitigkeiten z.B. wegen Lärmbelästigung, Laubüberfall oder Überwuchs und Geldforderungen bis zur Höhe von 750,00 EURO.
Auf Antrag setzt der Schiedsmann einen Schlichtungstermin fest, zu dem die Beteiligten immer persönlich erscheinen müssen, damit es noch einmal zu einem persönliche Gespräch zwischen den Parteien kommen kann, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, weil die Beteiligten gerade als Nachbarn wieder zu einander finden sollen. Der Weg zu einem Rechtsanwalt ist erst einmal nicht nötig; so werden zusätzliche Kosten gespart, denn auch die Arbeit des Schiedsamtes ist nicht umsonst.
Beim Schiedsamt gibt es im Gegensatz zum Gericht keinen "Gewinner oder "Verlierer", sonder beide Seiten sind aufeinander vielleicht mit einem für alle Beteiligten befriedigenden Kompromiss zugegangen.
Über das Ergebnis der Schlichtung, z.B. einen Vergleich, gibt es ein Protokoll, das die gleiche Rechtsqualität hat wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich; an das Ergebnis der Schlichtung müssen sich beide Seiten halten, sonst kann als nächster Schritt über das jeweilige Amtsgericht von den Beteiligten die "Vollstreckung beantragt werden.
Schiedsamtsbezirk 1
Nordstrand und Elisabeth-Sophien-Koog
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Herr Claus Colpien: Detailseite
Schiedsmann
Tegeliestraat 22 c
25845 Nordstrand
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Herr Jörg Meyer: Detailseite
stellv. Schiedsmann
Osterkoogstr. 71
25845 Nordstrand
Schiedsamtsbezirk 2
Arlewatt, Hattstedt, Hattstedtermarsch, Horstedt, Olderup und Wobbenbüll
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Herr Jens Thaidigsmann: Detailseite
Schiedsmann
25856 Hattstedt
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Herr Jörg Clausen: Detailseite
stellv. Schiedsmann
Marschenblick 1
25856 Hattstedt
Schiedsamtsbezirk 3
Fresendelf, Hude, Oldersbek, Ostenfeld, Rantrum, Ramstedt, Schwabstedt, Süderhöft, Winnert, Wisch und Wittbek
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Herr Jan Grimme: Detailseite
Schiedsmann
Frowähr 4
25876 Wisch
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Herr Christof Jansen: Detailseite
stellv. Schiedsmann
Ostenfelder Landstr. 12
25872 Ostenfeld
Schiedsamtsbezirk 4
Drage, Koldenbüttel, Mildstedt, Seeth, Simonsberg, Südermarsch, Uelvesbüll und Witzwort
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Herr Claus Röhe: Detailseite
Schiedsmann
Mittelweg 34
25866 Mildstedt
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Frau Birgit Kastka: Detailseite
stellv. Schiedsfrau
Mittelweg 34
25866 Mildstedt
Schiedsamtsbezirk 5 Stadt Friedrichstadt
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Herr Uwe Plöhn: Detailseite
Schiedsmann
Dr.-Tadey-Weg 6
25840 Friedrichstadt
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Herr Momme Hargens: Detailseite
stellv. Schiedsmann
Jürgen-Ovens-Straße 4
25840 Friedrichstadt