Digitales Lichtbild für Personalausweise und Reisepässe ab 01.05.2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass) nur noch digitale vorliegende biometrische Lichtbilder verwendet werden.

Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen sowie das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.

Bürgerinnen und Bürger des Amtes Nordsee-Treene können wählen, ob sie ihr digitales Lichtbild direkt in der Behörde bei Antragstellung oder bei einem externen registrierten Fotodienstleister (z.B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.

Wenn Sie sich für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei einem Fotodienstleister entscheiden, erhalten Sie einen Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich einem QR-Code). Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.

Als externe Fotodienstleister stehen diverse Fotografen vor Ort sowie die Drogeriemarktkette dm zur Verfügung.

Unter der privaten Website https://alfo-passbild.com/gotograf-in-der-naehe/ kann nach externen Fotodienstleistern in einer bestimmten Region gesucht werden.

Papierbasierte Lichtbilder werden, außer in einigen Ausnahmefällen, nicht mehr akzeptiert.

Ergänzende Informationen zum digitalen Lichtbild erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de.

Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass- und Personalausweisbeantragung.