Besondere Fristen für die Wahlscheinanträge, Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Durch die verkürzten Fristen aufgrund des vorgezogenen Wahltermins verkürzt sich auch der Zeitraum, in welchem Briefwahl möglich ist. Unser Wahlamt bereitet sich auf einen Beginn der Versendung der Briefwahlunterlagen ab dem 6. Februar 2025 vor.

Es wird allen Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, empfohlen, sich frühzeitig darum zum kümmern. Sie können den für die Briefwahl nötigen Wahlschein persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Zusätzlich können Sie die Unterlagen auch ab dem 12.01.2025 online (Online-Antrag Wahlschein) anfordern. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten können sich hierüber bei unserem Wahlamt informieren unter der Telefon-Nr. 04841/992-888

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