Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
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Volltext
Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
Ansprechpunkt
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der leitenden Tätigkeit.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.
Frist
Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Formulare
Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.