Qualifizierte Signatur
Nr. 99109010000000Leistungsbeschreibung
Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt nach § 126a BGB bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift und bietet die technische Möglichkeit, Herkunft und Echtheit des Dokuments zu prüfen. Dafür benötigen Sie:
- einen Computer,
- eine Signaturkarte (sichere Signaturerstellungseinheit) mit gültigem qualifizierten Zertifikat,
- ein zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geeignetes Kartenlesegerät für Signaturkarten,
- eine Kommunikationsanbindung sowie
- eine Signaturanwendungskomponente.
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)
Anträge / Formulare
Informtionen der zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).
Was sollte ich noch wissen?
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.
Weitere Informationen, unter anderem zu Zertifizierungsdiensteanbietern oder Anbietern für Kartenlesegeräte, finden Sie auf den Interenetseiten der Bundesnetzagentur.