Barrierefreiheit ist für alle gut

Bei unserem Internetauftritt verfolgen wir das Ziel, diesen technisch und inhaltlich barrierefrei zu gestalten.

Wir sind überzeugt, dass barrierefreie Internetangebote allen Besucherinnen und Besuchern dienen und weiterhelfen.

Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen oder sonstige Fehler finden, können Sie uns mit dem folgenden Formular gern darauf hinweisen.

Ihren Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt können Sie uns mit dem Kontaktformular übermitteln.


Erklärung zur Barrierefreiheit vom 05.09.2023


Das Amt Nordsee-Treene ist bemüht, unsere Webseite und Angebote im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.Amt-Nordsee-Treene.de.

Unsere Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Im Footer ist eine leere H2 - Überschrift und leere [P]-Elemente. Leere [P]-Elemente sind auch auf der Inhaltsseite zu finden. Sie werden vom Screenreader als "leer" erfasst.

Die Öffnungszeiten sind als Layouttabelle mit Strukturmarkups aufgebaut, was dazu führen kann, dass ein Screenreader-Nutzer den Inhalt als eine Datentabelle interpretieren kann.

Die Aufklappelemente zur Strukturierung des Inhaltes der Seite sind zwar über die Überschriftenebenen erreichbar, jedoch sind sie nicht in der Tab-Reihenfolge integriert.

Link auf Leichte Sprache sind noch nicht vorhanden (in Arbeit).

Link auf Gebärdensprache nicht vorhanden (in Arbeit).

Die Beschriftungen bei den Feldern „Suchbegriffe“, „Inhalte“ und „Sortierung“ sind nicht mit den dazugehörigen Feldern verknüpft. Bei der „Sortierung“ ist eine ergänzende Beschriftung über ein fieldset-Element erforderlich.


Manche Dokumententitel sind noch nicht hinreichend bestimmt.

Beispiel:

Der Dokumententitel gibt keinen Hinweis darauf, dass es sich um die Kontaktformular-Seite handelt (Dokumententitel lautet: "Amt Nordsee-Treene / Amt Nordsee - Treene")

Fehlererkennung:

1. Die unten abgebildete Fehlermeldung ist programmatisch nicht greifbar, wird somit nicht vom Screenreader erfasst und verschwindet nach einem Klick sofort wieder.

2. Zudem ist das Feld „Ihr Name:“ mit aria-required als erforderlich, jedoch nicht mit einem * als Pflichtfeld, gekennzeichnet.


Diese Erklärung wurde am 05.09.2023 erstellt.


Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 05.09.2023 sowie einer Bewertung des Team dBarrierefreiheit der Dataport AöR aus dem Jahre 2022.


Die Erklärung wurde zuletzt am 07.09.2023 überprüft.


Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de