Wahlen
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt der Bewerberin/dem Bewerber oder einer Partei gegeben), frei (keine Wählerin/kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel), und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem die Wählerin/der Wähler die Stimme gegeben hat).
Wahlberechtigt ist jede/r Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Beitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil des Gerichtsurteils entzogen werden könnte. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedsstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und die übrigen vor erwähnten Voruassetzungen erfüllt sind. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind auch EU-Angehörige wahlberechtigt. In einigen Bundesländern liegt das Wahlalter bei den Kommunalwahlen bei sechzehn Jahren.
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