Standesamt von A - Z
Heiraten / Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung im Inland / Unterlagen / sonstige Informationen
Eheschließung im Ausland
Häufig gestellte Fragen - Eheschließung im Standesamt Nordsee-Treene
Geburten
Anmeldung von Geburten
Erforderliche Unterlagen
Hinweise
Namensgebung
Sterbefälle
Anzeige von Sterbefällen
Unterlagen
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Information zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
Erforderliche Unterlagen
Namensänderungen
Grundsätzliches
Namensänderung nach bürgerlichem Recht
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Form gemäß Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG
Kirchenaustritt
Informationen zum Kirchenaustritt
Sonstige Informationen
Ahnenforschung
Auskunft aus den Personenstandsregistern
Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
Berichtigungen im Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
Häufig gestellte Fragen: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
Urkunden
Wichtiger Hinweis:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen NICHT beglaubigt werden.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das seinerzeit den Personenstandsfall erstmals beurkundet hat. Dort kann Ihnen eine neue Urkunde ausgestellt werden.