Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

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Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

Ansprechpunkt

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Urheber